Projektträger im ESF Plus Baden-Württemberg müssen die ordnungsgemäße Projektdurchführung und Mittelverwendung nach Projektende darlegen. Dies ist der Verwendungsnachweis. Projekte, die zum 31.12.2025 enden, müssen den Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2026 einreichen. Dies betrifft insb. die Projekte der Förderlinie "Soziale Innovation".