Arbeitgeber*innen

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  • Online-Seminar für Arbeitgeber*innen: Die Ausbildungsduldung

    Ob Geflüchtete arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Mit einer „normalen“ Duldung dürfen Geflüchtete zwar arbeiten und eine Ausbildung machen, sind aber ggfs. von Abschiebung bedroht. Über die Ausbildungsduldung sind Geflüchtete während ihrer Ausbildung vor Abschiebung geschützt und können nach erfolgreichem Abschluss zudem als ausgebildete Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit stehen sie Ihnen längerfristig als Fachkraft zur Verfügung. Das Online-Seminar informiert Sie als Arbeitgeber*innen über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung.
    16:00 - 17:30
    online