Projektabschluss: Verwendungsnachweis und Dokumentation im ESF Plus Baden-Württemberg

Pusteblumen
Zielgruppen:
09:00 - 12:30
online
kostenfrei

Projektträger im ESF Plus Baden-Württemberg müssen die ordnungsgemäße Projektdurchführung und Mittelverwendung nach Projektende darlegen. Dies ist der Verwendungsnachweis. Projekte, die zum 31.12.2025 enden, müssen den Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2026 einreichen. Dies betrifft insb. die Projekte der Förderlinie "Soziale Innovation".

Projektprüfungen können prinzipiell jederzeit noch mehrere Jahre nach Projektende stattfinden. Um Prüffeststellungen und damit verbundene finanzielle Rückforderungen zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, die Phase des Projektabschlusses für eine prüfsichere Dokumentation sowie Vorarbeiten zum Verwendungsnachweises zu nutzen. 

Die Schulung vermittelt Ihnen einen Überblick über den ordnungsgemäßen formalen Projektabschluss. Sie lernen, welche Formulare und Unterlagen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen sind, bekommen einen Einblick in mögliche Projektprüfungen und Praxistipps zur Projektdokumentation.

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