WIR-Schulung zur Stärkung der Bleibeperspektive besonders schutzbedürftiger Menschen

Blinder Mann lies ein Buch in Braillenschrift
10:00 - 13:00
online
kostenfrei

Das Projekt NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten hat zum einen das Ziel Geflüchtete durch teilnehmendenbezogene, individuelle Maßnahmen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und zum anderen das Ziel, den Zugang zum Arbeitsmarkt durch strukturelle Maßnahmen zu verbessern. Durch die Beteiligung vieler verschiedener Akteur*innen können so ganzheitliche Förderketten geschaffen und lokale Angebotsstrukturen verbessert werden.

Im Rahmen der AG Aufenthaltsverfestigung veranstaltet NIFA plus gemeinsam mit weiteren Projekten des Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ am

                                                          Dienstag, den 26.08.2025

                                                               10:00 bis 13:00 Uhr

                                                                     über WebEx

eine Online-Schulung für Fachkräfte und Multiplikator*innen aus mehreren Bundesländern an.

Der Fokus liegt auf der Bleibeperspektive für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie für pflegende Angehörige. Zentrales Thema ist das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), das als Übergangsregelung eingeführt wurde, um Menschen, die schon lange in Deutschland sind und die eine Duldung haben, den Weg in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erleichtern.

Die Schulung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen für besonders schutzbedürftige Gruppen. Dabei werden auch Aspekte wie Erwerbsminderung, kurz- oder langfristige Erwerbsunfähigkeit sowie die Fachpraktiker*innenausbildung thematisiert.

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende der WIR-Netzwerke, der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), anderer Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sowie Migration-, Flüchtlings- und Sozialberatungsstellen.

Schulungsinhalt:

  1. § 104c AufenthG – Grundlagen (Einführung, Zielsetzung, Systematik, Geltungsdauer und Übergangsregelungen)
  2. Voraussetzungen (Mindestaufenthalt, Stichtag, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Ausschlussgründe)
  3. Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25a & 25b AufenthG (Identitätsklärung und Passbeschaffung, Lebensunterhaltssicherung, Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, erfolgreicher Schulbesuch, Schul- oder Berufsabschluss)
  4. Ausnahmen von Voraussetzungen (bei Krankheit, Behinderung und Alter, bei Pflegeverantwortung)
  5. Praxis & Diskussion mit Expert*innen aus den jeweiligen Bundesländern (Hürden und Lösungsansätze, Ländererlasse und Ausnahmeregelungen)

Referent*innen:

Dr. Barbara Weiser - Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.

Sigmar Walbrecht - Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Ali Ismailovski - Café Zuflucht – Rechtsberatung, Teilhabe und Menschenrechtsarbeit mit Geflüchteten

Das Projekt „NIFA plus: Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“ wird im Rahmen des Programms „WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Projekt